FSJ und BFD von A-Z

Alter

Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Menschen jeden Alters absolvieren. Sie müssen nur ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Anfangszeit

Ein Freiwilligendienst beim DRK kann jederzeit begonnen werden. In der Regel starten die Freiwilligendienste am 1. August eines jeden Jahres.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-und/oder Schichtdienste. 

Freiwillige über 27 Jahren können am BFD auch in Teilzeit ab 21 Stunden teilnehmen.

Ausbildungsplatz

Das Freiwillige Soziale Jahr und der BFD gelten nicht als Ausbildung. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

Arbeitslosengeld II

ALG II-Empfänger*innen können grundsätzlich am BFD und FSJ teilnehmen. Während eines BFDs sind ALG II-Bezieher*innen nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 200,- € wird das Entgelt auf ALG II angerechnet.

Darüber hinaus kann ein*e volljährige*r ALG II-Empfänger*in einen Beitrag von 30,- € monatlich als Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.

Bewerbung

Engagierte Mitmacher*innen können sich direkt online bei dem DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. bewerben. Oder Sie füllen unseren Bewerbungsbogen aus und lassen uns diesen per Post zukommen. 

Dauer

Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Weltwärts, unser Freiwilligendienst im Ausland, kann nicht verlängert werden und dauert 12 Monate.

Einsatzstellen

Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vermittelt je nach Interesse in unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Blutspendedienst, Fahrdienste, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen, Seniorenhilfe und Verwaltung.

Fahrtkosten

Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich!

Fachhochschulreife

Manche Bundesländer, wie beispielsweise Schleswig-Holstein, erkennen das FSJ und den BFD in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als praktischen Teil für die Fachhochschulreife an.

Kindergeld

Während des FSJs und BFDs bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Pädagogische Begleitung & Seminare

Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät seine Helfer*innen in allen Belangen rund um die Arbeit. Innerhalb der Freiwilligendienste finden pädagogische Seminare statt , die in der Regel 25 Tage umfassen. Für über 27-Jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt bei uns erfragt werden. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen, informieren über die Einsatzfelder und führen generell in den Freiwilligendienst beim DRK ein. Zudem können sich die Teilnehmer*innen eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.

Manche Einsatzstellen bieten den Freiwilligen zusätzlich auf den Einsatzbereich speziell zugeschnittene Fortbildungstage an.

Praktikum

Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

Sozialversicherung

Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Studienplatz

Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesenen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Taschengeld

Unter 27jährige Freiwillige erhalten ein Taschengeld in Höhe von 154,- € und eine Verpflegungspauschale in Höhe von 246,- €. Außerdem wird eine Unterkunftspauschale in Höhe von 50,- € gezahlt, wenn die Einsatzstelle keine Unterkunft stellt. BFDler*innen, die über 27 Jahre alt sind und Vollzeit arbeiten, erhalten ein Taschengeld in Höhe von 200,- € sowie die oben genannte Verpflegungs- und Unterkunftspauschale. Das Taschengeld und die Verpflegungspauschale für über 27jährige BFDler*innen, die in Teilzeit arbeiten, errechnet sich nach den jeweiligen Arbeitsstunden.  

Urlaub

Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnisse

Die Einsatzstelle bzw. der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. stellt allen Freiwilligen ein qualifiziertes individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.