FAQ - Frequently Asked Questions

Hier kannst du zu verschiedenen Themen rund um den Freiwilligendienst bei uns Antworten finden.

Alter

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eignet sich für alle Personen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch unter 27 Jahre alt sind.
Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Menschen jeden Alters absolvieren, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Anerkennung für Ausbildung/ Studium

Ein Freiwilligendienst gilt nicht als Ausbildung oder Studium. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen für Ausbildung oder Studium erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt. Genaueres bitte bei der jeweiligen Schule, Fachhochschule oder Universität erfragen.  

Die pädagogischen Begleitungen stellen auf Anfrage Bescheinigungen oder Zwischenzeugnisse aus, die bei der Bewerbung eingereicht werden können. 

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit in Vollzeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. 

Es ist auch möglich den Freiwilligendienst in Teilzeit (21/ 25/ 30/ 35 Stunden) zu absolvieren. 

Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-und/ oder Schichtdienste. 

Beginn

Ein Freiwilligendienst bei uns kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden. 

In einzelnen Einsatzstellen ist ein Start nur zu einem bestimmten Termin, z.B. nach Ende der Sommerferien möglich. 

Da die meisten Freiwilligendienstleistenden zum August/ September beginnen, finden die Einführungsseminare in der Regel von September bis November statt. Trotzdem ist ein späterer Start möglich, solange noch Seminarplätze vorhanden sind. 

Bewerbung

Eine Bewerbung ist bei uns direkt online unter folgendem Link möglich: Bewerbung. Alternativ kann ein Bewerbungsbogen ausgefüllt und uns per Post geschickt werden. 

Interessierte für einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst füllen bitte diesen Bewerbungsbogen aus und legen folgende Anlagen der Bewerbung per Mail oder Post bei: Lebenslauf, Motivationsschreiben, Empfehlungsschreiben, letztes Zeugnis in Kopie und Passbild.

Bürgergeld

Bürgergeld-Empfänger*innen können grundsätzlich am FSJ, BFD und IJFD teilnehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 538,- € bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und 250,- € ab der Vollendung des 25. Lebensjahres wird das Entgelt auf das Bürgergeld angerechnet. Während eines BFDs sind Bürgergeld-Bezieher*innen nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. 

Dauer

Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Der IJFD, unser Freiwilligendienst im Ausland, kann nicht verlängert werden und dauert 12 Monate.

Einsatzstellen

Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vermittelt je nach Interesse in unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Blutspendedienst, Fahrdienste, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen, Seniorenhilfe und Verwaltung.

Eine Übersicht über unsrer Einsatzstellen kann hier gefunden werden: Unsere Einsatzstellen

Fachhochschulreife

Manche Bundesländer, wie beispielsweise Schleswig-Holstein, erkennen das FSJ und den BFD in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als praktischen Teil der Fachhochschulreife an.

Dafür muss der Freiwilligendienst mind. 12 Monate in Vollzeit oder in Teilzeit entsprechend länger absolviert werden. Es darf max. zweimal die Einsatzstelle gewechselt werden. 

Die Anerkennung übernimmt die Schule, an der der schulische Teil absolviert wurde. 

Fahrtkosten

Freiwillige erhalten einen Freiwilligendienste-Ausweis. Dieser kann oftmals ähnlich wie ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich! 

Es gibt außerdem die Möglichkeit, während des Freiwilligendienstes ein vergünstigtes Deutschlandticket-Jobticket zu abonnieren.

Kindergeld

Während des FSJs und BFDs bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Praktikum

Ein Freiwilligendienst unterscheidet sich von einem Praktikum, da er mindestens sechs Monate dauert und Teilnehmer*innen ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen. 

Das FSJ wird auf einige pflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

Seminare & pädagogische Begleitung

Im Freiwilligendienst stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät in allen Belangen rund um die Arbeit. Innerhalb der Freiwilligendienste finden pädagogische Seminare statt, die 25 Tage im Jahr umfassen. Für über 27-Jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt bei uns erfragt werden. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen, informieren über die Einsatzfelder und führen generell in den Freiwilligendienst beim DRK ein. Zudem können sich die Teilnehmer*innen eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.

Unterkunft und Verpflegung, während der Seminare, werden gestellt. 

Manche Einsatzstellen bieten den Freiwilligen zusätzlich auf den Einsatzbereich speziell zugeschnittene Fortbildungstage an.

Sozialversicherung

Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Studienplatz

Wer sich auf einen Studienplatz, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesenen wurde, erneut bewerben möchte, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerber*innen. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. 

Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Taschengeld

Unter 27-jährige Freiwillige, die während des Freiwilligendienstes zuhause wohnen, erhalten für ihr FSJ/BFD in Vollzeit 540,- € pro Monat. Wenn die Einsatzstelle eine Unterkunft stellt, erhalten die Freiwilligen 490,- € pro Monat bei einer Vollzeit-Tätigkeit. 

BFDler*innen, die 27 Jahre alt oder älter sind und Vollzeit arbeiten, erhalten 590,- € pro Monat, wenn sie zuhause wohnen, und 540,- € bei einer gestellten Unterkunft. 

Das Taschengeld für einen Freiwilligendienst in Teilzeit verringert sich je nach Arbeitszeit.

Urlaub

Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnisse

Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. stellt mithilfe einer Beurteilung durch die Einsatzstelle allen Freiwilligen ein qualifiziertes individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder für eine Ausbildung/ ein Studium.

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