FAQ - Frequently Asked Questions

Hier kannst du zu verschiedenen Themen rund um den Freiwilligendienst bei uns Antworten finden.

Alter

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) eignet sich für alle Personen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch unter 27 Jahre alt sind.
Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Menschen jeden Alters absolvieren, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Anfangszeit

Ein Freiwilligendienst bei uns kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden. 

In einzelnen Einsatzstellen ist ein Start nur zu einem bestimmten Termin, z.B. nach Ende der Sommerferien möglich. 

Da die meisten Freiwilligendienstleistenden zum August/ September beginnen, finden die Einführungsseminare in der Regel von September bis November statt. Trotzdem ist ein späterer Start möglich. 

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit in Vollzeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. 

Es ist auch möglich den Freiwilligendienst in Teilzeit (25/ 30/ 35 Stunden) zu absolvieren. 

Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-und/ oder Schichtdienste. 

Ausbildungsplatz

Ein Freiwilligendienst gilt nicht als Ausbildung. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

Bürgergeld

Bürgergeld-Empfänger*innen können grundsätzlich am FSJ, BFD und IJFD teilnehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 538,- € bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und 250,- € ab der Vollendung des 25. Lebensjahres wird das Entgelt auf das Bürgergeld angerechnet. Während eines BFDs sind Bürgergeld-Bezieher*innen nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. 

Bewerbung

Eine Bewerbung ist bei uns direkt online unter folgendem Link möglich: Bewerbung. Alternativ kann ein Bewerbungsbogen ausgefüllt und uns per Post geschickt werden. 

Interessierte für einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst füllen bitte diesen Bewerbungsbogen aus und legen die erforderlichen Anlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Empfehlungsschreiben, letztes Zeugnis in Kopie und Passbild) der Bewerbung per Mail oder Post bei.

Dauer

Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Der IJFD, unser Freiwilligendienst im Ausland, kann nicht verlängert werden und dauert 12 Monate.

Einsatzstellen

Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vermittelt je nach Interesse in unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Blutspendedienst, Fahrdienste, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen, Seniorenhilfe und Verwaltung.

Eine Übersicht über unsrer Einsatzstellen kann hier gefunden werden: Unsere Einsatzstellen

Fahrtkosten

Freiwillige erhalten einen Freiwilligendienste-Ausweis. Dieser kann oftmals ähnlich wie ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich! 

Es gibt außerdem die Möglichkeit, während des Freiwilligendienstes ein vergünstigtes Deutschlandticket-Jobticket zu abonnieren.

Fachhochschulreife

Manche Bundesländer, wie beispielsweise Schleswig-Holstein, erkennen das FSJ und den BFD in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als praktischen Teil für die Fachhochschulreife an.

Kindergeld

Während des FSJs und BFDs bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Pädagogische Begleitung & Seminare

Im Freiwilligendienst stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät in allen Belangen rund um die Arbeit. Innerhalb der Freiwilligendienste finden pädagogische Seminare statt, die 25 Tage im Jahr umfassen. Für über 27-Jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt bei uns erfragt werden. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen, informieren über die Einsatzfelder und führen generell in den Freiwilligendienst beim DRK ein. Zudem können sich die Teilnehmer*innen eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.

Manche Einsatzstellen bieten den Freiwilligen zusätzlich auf den Einsatzbereich speziell zugeschnittene Fortbildungstage an.

Praktikum

Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

Sozialversicherung

Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Studienplatz

Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesenen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. 

Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Taschengeld

Unter 27-jährige Freiwillige, die während des Freiwilligendienstes zuhause wohnen, erhalten für ihr FSJ/BFD in Vollzeit 520,- € pro Monat (Taschengeld in Höhe von 180,- € + Verpflegungspauschale in Höhe von 290,- €). Wenn die Einsatzstelle eine Unterkunft stellt, erhalten die Freiwilligen 470,- € pro Monat bei einer Vollzeit-Tätigkeit. 

BFDler*innen, die über 27 Jahre alt sind, zuhause wohnen und Vollzeit arbeiten, erhalten 570,- € pro Monat und 520,- € bei einer gestellten Unterkunft. 

Das Taschengeld für ein Teilzeit-Freiwilligendienst verringert sich je nach den jeweiligen Arbeitsstunden.

Urlaub

Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnisse

Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. stellt mithilfe einer Beurteilung durch die Einsatzstelle allen Freiwilligen ein qualifiziertes individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder für eine Ausbildung/ ein Studium.

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